Non-immigrant Visum Thailand für Ehepartner von thailändischen Staatsangehörigen (Stand Feb. 2022)
Welche Unterlagen braucht man für ein Non-Immigrant „O“ Visa?
▷ Gültig für Familienangehörige in Thailand unter Berücksichtigung der aktuellen COVID-19 Vorschriften. Gültigkeitsdauer Non-Immigrant „O“ Visa für die Einreise 90 Tage.
Mit dem Non-Immigrant „O“ Visum bekommt man Einreise nach Thailand ungefähr 90 Tage Aufenthalt – abhängig vom Einreisestempel. Wenn man dann länger in Thailand bleiben möchte, dann muss man vor Ablauf der Aufenthaltsdauerbei einem Immigration Office eine Verlängerung beantragen. Das Non-Immigrant „O“ Visa ist auch eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung durch das Immigration Department in Thailand. Das Generalkonsulat kann dazu keinerlei Zusicherungen machen.
Benötigte Unterlagen für das Non-Immigrant „O“ Visum:
1. Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeit bei der Einreise. Bei ausländischen Staatsbürgern die in der Schweiz wohnen zusätzlich noch eine Kopie der gültigen B- oder C- Bewilligung (Schweiz)
2. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
3. Zwei aktuelle Passfotos – Format 3.5 x 4.5 cm – nicht älter als 6 Monate.
4. Kopie der Flugbestätigung.
5. Bei thailändischen Familienangehörigen braucht man noch Unterlagen, die das Verhältnis zwischen Antragsteller und Familienangehörige belegen.
z. B. gültige Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Kopie des thailändischen Reisepasses, Kopie des thailändischen Personalausweises sowie Kopie der Wohnsitzbestätigung (Ta Bien Ban) der wichtigsten Angehörigen aus der unmittelbaren Familie.
6. Bei Familienangehörigen, die Ausländer sind und über eine thailändische Aufenthaltsbewilligung verfügen braucht man noch Unterlagen, die das Verhältnis zwischen Antragsteller und Familienangehörige belegen.
7. Bankkontoauszug (Kopie genügt) über ein Guthaben von mindestens THB 400’000.- oder einen Nachweis des monatlichen Einkommens (Original) das über THB 40’000.- liegen muss.
8. Visagebühr zahlbar in bar: CHF 80.-. (Schweiz)
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Welche Unterlagen braucht man für ein Non-Immigrant „O“ Visa? siehe oben ..
Zu beachten gilt:
Für die Einreise in Thailand benötigt man nicht nur das Non-Immigrant „O“ Visum, sondern auch eine Einreisebewilligung das „Certificate of Entry“ (CoE).
Nach dem Erhalt des Non-Immigrant „O“ Visum muss man sich sofort unter
https://coethailand.mfa.go.th/ registrieren. Dazu befolgt man die Anweisungen auf der Webseite der Thailändischen Botschaft in Bern
Für das „Certificate of Entry“ (CoE) benötigt man u.a.:
1. Kopie des Flugtickets
2. Buchungsbestätigung eines ASQ-Hotels in Bangkok, Chonburi, Samut Prakan oder Prachinburi (Quarantänehotel) für 14 Tage ab dem Ankunftstag.
3. Kopie einer gültigen Auslandskrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mind. USD 100’000. Diese Auslandskrankenversicherung muss alle medizinischen Behandlungen sowie explizit die Behandlung von COVID-19 abdecken.
(INFO über https://covid19.tgia.org/)
4. Bei Familienangehörigen, die Ausländer sind und über eine thailändische Aufenthaltsbewilligung verfügen braucht man noch Unterlagen, die das Verhältnis zwischen Antragsteller und Familienangehörige belegen.
Wichtig: Visa-Anträge können erst bearbeitet werden, wenn die Unterlagen komplett vorliegen. Die Gültigkeitsdauer der Visa ist nicht identisch mit der Aufenthaltsdauer. Die Aufenthaltsdauer wird erst bei der Einreise verbindlich eingestempelt und sollte sofort kontrolliert werden. Das Konsulat behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Dokumente anzufordern sowie einen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Weitere Infos: Visum für Thailand
Welche Unterlagen mus ich einreichen für eine Thai-Visaverlängerung type O. Und welches
Antragsformular muss ich ausfüllen. Für Auskunft besten Dank im vorraus.
Müller Kurt